Achtung! Ab 1. März drohen bei dieser Gartenarbeit Bußgelder

achtung! ab dem 1. märz drohen bußgelder bei bestimmten gartenarbeiten. erfahren sie, welche regeln sie beachten müssen, um strafen zu vermeiden.

Im März beginnt für viele Hobbygärtner die ersehnte Gartensaison. Doch Vorsicht, denn ab dem 1. März ist der massive Rückschnitt von Hecken und Bäumen rechtlich verboten, um die empfindlichen Lebensräume vieler Wildtiere zu schützen. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland können die Strafen bis zu 100.000 Euro betragen. Diese Regelung, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz, stellt sicher, dass während der Brutzeit von März bis September die Tiere ungestört bleiben können. Der Schutz der Natur hat Priorität, doch nützliche Tipps helfen dabei, den Garten trotzdem schön zu halten.

Warum der Heckenschnitt ab März verboten ist

Der Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist für den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen gesperrt. Dies dient dem Naturschutz, da viele Vögel in dieser Zeit brüten. Arten wie Amseln oder Rotkehlchen finden in dichten Hecken Nistmöglichkeiten. Ein radikaler Rückschnitt würde nicht nur das Brutverhalten stören, sondern auch die Pflanzen in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Diese gesetzliche Regelung hat somit einen hohen ökologischen Wert, den es zu beachten gilt.

Hohe Strafen für Missachtung der Vorschriften

Wer gegen die Verordnung verstößt, wird je nach Bundesland mit empfindlichen Strafen belegt. In Bayern kann das Bußgeld zwischen 500 und 15.000 Euro liegen, während in Niedersachsen bis zu 25.000 Euro fällig werden können. Besonders drastisch ist die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, wo Verstöße mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Fachleute raten, die Regelungen ernst zu nehmen und sich rechtzeitig um die Gartenpflege zu kümmern.

Erlaubte Gartenarbeiten während der Schutzzeit

Trotz des Verbotenes gibt es Alternativen, die Hobbygärtner nutzen können, um ihre Gärten in Schuss zu halten. Dazu zählen:

  • Leichte Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses
  • Erhaltungsschnitt zur Gesunderhaltung der Pflanzen
  • Notwendige Schnittmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie das Entfernen überhängender Äste

Diese Arbeiten können ganzjährig durchgeführt werden, vorausgesetzt, im jeweiligen Gehölz brütet kein Vogel.

Tipps zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen

Beim Rückschnitt sollte auch die Entsorgung von Gartenabfällen nicht vergessen werden. Diese dürfen nicht illegal im Wald oder an anderen Orten abgeladen werden, da dies die Natur schädigen kann. Nutzen Sie stattdessen einen eigenen Komposthaufen oder kommunale Grüngut-Annahmestellen. So können wertvolle Nährstoffe wieder in den Garten zurückgeführt werden.

Ein vorausschauender Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern trägt auch zur Umwelt und zur Erhaltung der biodiversen Lebensräume bei. Jetzt ist die Zeit, um den Garten optimal vorzubereiten!

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